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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein.
2. Die Lieferung/Montage erfolgt ab Firmensitz Ludwigshafen. Lieferverzögerung oder Beschränkungen, die nachweislich auf Streik, Ausfall unseres Lieferanten, Aussperrung oder
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von Decken-Glaser liegen, berechtigen den Auftraggeber nicht, Aufträge zurückzuziehen. In diesem Fall wird die Lieferzeit angemessen
verlängert. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als sie auf Fahrlässigkeit beruhen.
3. Aufträge gelten als erteilt, wenn die Anzahlung bei der Firma Decken-Glaser eingegangen ist. Mit der Bestellung wird eine
Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages SOFORT fällig. Durch die Anzahlung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Restzahlung hat SOFORT nach Montagebeendigung zu erfolgen, die
Zahlung ist SOFORT, ohne Verzug, fällig.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Decken-Glaser.
4. Auf der Rechnung wird keine MWSt ausgewiesen, da die Fa. Decken-Glaser gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.
5. Die Angebotserstellung ist kostenlos, wenn der Kunde genaue Maße zur Berechnung der Deckenfläche angibt. Dieses Angebot ist unverbindlich. Angebote erhalten 6 Monate nach Ausstellung Gültigkeit!
Vor Ort Angebote werden mit 20,00 EUR im Umkreis von 25 km um Ludwigshafen/Rhein in Rechnung gestellt. Bei Auftragserteilung wird dieser Betrag selbstverständlich wieder verrechnet.
6. Der Auftraggeber hat vor Montage mitzuteilen, wo sich Leitungen wie z.B. Wasser. Strom oder Metalle in Wand oder Decke befinden. Bleibt diese Information aus, haftet der Auftraggeber im vollen Umfang für alle daraus resultierenden Schäden. Ergeben sich während der Montage unvorhersehbare Widrigkeiten, wie Metalle in Wand oder Decke, Leitungen etc., die die Montage an geplanter Stelle unmöglich machen, kann Decken-Glaser beliebig Veränderungen vornehmen, wenn diese im Rahmen von bis zu 5 cm der voran gegangenen Planung liegen, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber zu halten.
7. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wand/Decke vollständig/ausreichend zugänglich ist. Für das Freiräumen des Arbeitsbereiches berechnet die Firma Decken-Glaser 25,00 EUR/Std.